Praxis für Osteopathische Medizin
Jan Willem Klodt
Heilpraktiker
Physiotherapeut
Gutenbergstraße 98 - 14467 Potsdam
Telefon 0331 745 26 16
janwillemklodt@icloud.com
Private Krankenversicherung, Beihilfe und private Zusatzversicherung
Als Privatpatient, Beihilfeberechtigter oder Patient mit einer privaten Zusatzversicherung benötigen Sie für die Erstattung seitens der privaten Krankenversicherer keine ärztliche Verordnung. Da ich nicht nur Physiotherapeut sondern auch Heilpraktiker bin, können Sie direkt zu mir in die Praxis kommen. Die Behandlungskosten berechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Sie bekommen die Kosten für die osteopathische Behandlung in aller Regel erstattet. Entscheidend für die Erstattung ist, ob Ihre Krankenkasse Heilpraktikerleistungen in ihren Leistungskatalog aufgenommen hat. Im Zweifelsfall sprechen Sie vor der Behandlung mit Ihrer Versicherung. Wenn Sie keine Heilpraktikerleistungen von Ihrer Versicherung erstattet bekommen, können Sie sich von Ihrem Arzt ein Privatrezept über MTD (Manuelle Therapie Doppelt) ausstellen lassen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Behandlungskosten für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung betragen pauschal 75,- Euro pro Behandlung.
Seit Anfang des Jahres 2012 übernimmt die Techniker Krankenkasse als erster Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der osteopathischen Behandlungskosten. Im weiteren Verlauf sind eine Reihe weiterer Krankenkassen dem Beispiel der TK gefolgt und übernehmen nun ebenfalls einen Teil der Kosten. Zu den Krankenkassen, die die Osteopathische Medizin mit in ihren Leistungskatalog aufgenommen haben, gehören eine Reihe der AOK Landesverbände (die AOK Nordost ist momentan leider noch nicht dabei), die Barmer Ersatzkasse und eine Vielzahl einzelner Betriebskrankenkassen. Da die Zahl der sich beteiligenden Krankenkassen stetig wächst, fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und zu welchen Konditionen die Kosten übernommen werden.
Die von der Mehrzahl der Krankenkassen vorgegebenen Voraussetzungen für die Erstattung der osteopathischen Medizin sind zum einen eine ärztliche Verordnung und zum anderen die Behandlung durch einen qualifizierten Osteopathen, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Berufsverband berechtigt.
Die geforderten Voraussetzungen für die Erstattung erfülle ich durch meine 5 jährige Ausbildung in Osteopathischer Medizin und die Mitgliedschaft im DVOM.
Jan Willem Klodt * Heilpraktiker * Physiotherapeut * Gutenbergstraße 98 * 14467 Potsdam * Telefon 0331 745 26 16